Schutz der Daten und die Rechte Dritter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt betroffenen Personen umfangreiche Auskunftsrechte ein, doch Unternehmen müssen dabei auch die Rechte Dritter schützen. Wie kannst Du als Unternehmen diesen Balanceakt meistern?Grenzen des Auskunftsrechts
Die DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht, über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu sein. Doch Vorsicht: Das darf nicht die Rechte anderer Personen oder Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO).Wenn Auskunftsersuchen zu weit gehen
Unbegründete Anträge?
Unternehmen können bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen ein Entgelt verlangen oder die Bearbeitung verweigern, müssen dies aber begründen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen
1. Identifikation der antragsstellenden Person
Bevor Du Daten herausgibst, vergewissere Dich, dass die Anfrage wirklich von der berechtigten Person stammt. Nutz bekannte Kontaktinformationen zur Verifizierung.2. Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung prüfen
Stelle sicher, dass die anfragende Person auch das Recht hat, die Daten zu erhalten. Liegt eine Anfrage durch Dritte vor, fordere eine Vollmacht an oder sende die Informationen direkt an die betroffene Person.3. Ansprüche überprüfen
Nicht jede Anfrage muss kostenlos bearbeitet werden, besonders wenn sie über die gesetzlichen Auskunftsrechte hinausgeht. Informiere die betroffene Person über etwaige Einschränkungen.4. Bearbeitung des Auskunftsersuchens
- Datenrecherche: Finde heraus, welche Daten verarbeitet wurden, warum, und wer darauf Zugriff hatte.
- Automatisierte Entscheidungen?: Kläre, ob Profiling oder automatisierte Entscheidungen betroffen sind und ob Daten in Drittländer übermittelt wurden.