Interne Datenschutzfehler: Auch im Büroalltag droht Schadensersatz
Nicht immer sind es Hackerangriffe, die zu Datenschutzproblemen führen.
Oft entstehen Verstöße im ganz normalen Arbeitsalltag – durch unbedachte Tests, falsche Ablagen oder ungesicherte E-Mails. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass auch interne Fehler teuer werden können.
Was ist passiert?
Ein Arbeitgeber testete eine Software, indem er dafür echte Mitarbeiterdaten nutzte. Es handelte sich nicht um einen Angriff von außen, sondern um eine interne Entscheidung. Ein Mitarbeiter klagte – und bekam Schadensersatz zugesprochen.
Das Gericht argumentierte: Schon die Nutzung von Echtdaten in einem nicht abgesicherten Testumfeld sei ein Datenschutzverstoß. Auch wenn die Daten nicht nach außen gelangt waren, lag ein immaterieller Schaden vor (BAG-Urteil vom 08.05.2025, Az. 8 AZR 209/21).
Juristische Einordung: Artikel 82 DSGVO
Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede betroffene Person Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden entsteht.
Dabei gilt:
- Ein Schaden kann auch immateriell sein, also ohne finanziellen Verlust.
- Auch interne Fehler (falsche Verarbeitung, unsachgemäße Tests, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen) können genügen.
- Unternehmen müssen nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um Verstöße zu verhindern.
Das Urteil macht deutlich: „Nur intern“ ist keine Ausrede. Datenschutz gilt überall – auch innerhalb der Organisation.
Warum betrifft das KMU direkt?
Viele kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen interne Risiken. „Das sieht ja nur die Buchhaltung“ oder „Die Daten bleiben doch im Haus“ sind Sätze, die man oft hört. Genau diese Denkweise ist gefährlich.
Denn:
- Mitarbeiter können klagen und Schadensersatz fordern.
- Interne Verstöße sind oft leichter nachweisbar als externe Angriffe.
- Schon kleine Fehler können große Kosten verursachen – nicht nur finanziell, sondern auch im Betriebsklima.
Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen
Testdaten anonymisieren
- Niemals echte Kundendaten oder Mitarbeiterdaten in Testsystemen verwenden.
- Stattdessen anonymisierte oder synthetische Daten einsetzen.
Interne Richtlinien erstellen
- Klare Vorgaben, welche Daten wie verarbeitet werden dürfen.
- Sensibilisierung aller Abteilungen – nicht nur der IT.
Mitarbeiter schulen
- Datenschutz ist kein Spezialthema, sondern Teil des Arbeitsalltags.
- Schulungen helfen, typische Fehler zu vermeiden (z. B. Weiterleitung an falsche Empfänger, unsichere Speicherorte).
Technische Maßnahmen umsetzen
- Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung, sichere Testumgebungen.
- Schon einfache Tools können helfen, interne Risiken zu minimieren.
Dokumentation führen
- Wer Prozesse dokumentiert, kann im Ernstfall zeigen: Wir haben Regeln – der Fehler war ein Versehen, nicht Nachlässigkeit.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu internen Datenschutzfehlern
Sind interne Fehler genauso schlimm wie externe Angriffe?
Ja. Juristisch macht es keinen Unterschied, ob Daten von Hackern oder durch interne Fehler kompromittiert werden.
Muss jeder interne Fehler gemeldet werden?
Nicht jeder – aber sobald ein Risiko für Betroffene besteht, muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
Können Mitarbeiter selbst Schadensersatz fordern?
Ja. Artikel 82 DSGVO gibt jedem Betroffenen dieses Recht – auch Mitarbeitern.
Fazit
Datenschutzverstöße passieren nicht nur durch Hacker, sondern oft im ganz normalen Büroalltag. Ein unbedachter Test oder eine falsche Ablage kann schnell zu Schadensersatzansprüchen führen. Wer auf klare Regeln, Schulungen und Dokumentation setzt, schützt nicht nur die Daten, sondern auch das Betriebsklima. Prozesse und Schulung.
Über uns
Wir sind Experten für Datenschutz mit juristischem Hintergrundwissen. Unser Team vereint IT- und Rechtsexpertise und unterstützt Unternehmen dabei, praxisnahe und rechtssichere Lösungen umzusetzen.
